Allgemeine Dienstleistungsbedingungen
Regelungen zur Haftung
- Es gilt die Begrenzung der Haftung auf den jeweils handelnden Berater in folgender Weise:
1) Der jeweils den Auftrag betreuende Bearbeiter ist aus den Auftragsdokumenten ersichtlich (Auftragsunterlagen oder Rechnungen oder Briefkopf der Korrespondenz). Dieser Bearbeiter bearbeitet den Auftrag im Rahmen seiner eigenen beruflichen Befugnisse, gleichgültig, ob er Mitarbeiter von firstdigi ist, oder nicht.
2) Die persönliche Haftung auf Schadensersatz wird auf den handelnden Bearbeiter beschränkt. Im Falle der Betreuung durch einen Mitarbeiter von firstdigi entfällt eine Haftung der übrigen Mitglieder und Mitarbeiter von firstdigi gem. der Reichweite dieser Vereinbarung. Im Falle der Betreuung durch einen Bearbeiter, der nicht Mitarbeiter von firstdigi ist, entfällt eine Haftung der firstdigi, GbR und seinen Mitgliedern. Werden mehrere Bearbeiter von firstdigi oder für firstdigi gemeinsam tätig, so gilt die vorgenannte Begrenzung entsprechend für diese gemeinsam. Es haften also auch dann nur die jeweils tätig gewordenen Bearbeiter und Mitarbeiter. - Das Bearbeiter wird bei Zeithonorierung (Tages-/Stundenhonorierung) in dem Umfang, in dem es für die Wahrung der Interessen des Kunden erforderlich ist oder den Umständen nach für erforderlich gehalten werden durfte, zu dem vereinbarten Stundensatz auch dann weitergeführt, wenn die vereinbarte Tages-/Stundenzahl überschritten wurde oder wird und das Einverständnis für die Überschreitung noch nicht eingegangen ist. Dies gilt nicht, wenn ein ausdrücklicher Widerspruch des Kunden gegen die Fortführung besteht. In dem Fall ist nur die Zeit weiter von der Vereinbarung gedeckt, die der Bearbeiter benötigt, um seinen Aufklärungspflichten gegenüber dem Kunden nachzukommen und Fristen zu wahren, bei denen durch den Fristablauf ein Rechtsverlust des Kunden eintreten kann (wie sog. Notfristen). Dies gilt bis zu demjenigen Zeitpunkt, zu dem die Erklärung des Kunden dem Bearbeiter zugegangen ist, die Fristwahrung selbst oder durch einen anderen Bearbeiter vornehmen zu lassen oder die Frist bewußt verstreichen lassen zu wollen. Im Ergebnis dieser Regelung soll die Vergütungsregelung also lediglich solange weiter gelten, wie der Bearbeiter rechtlich verpflichtet ist, weitere Zeiten für das Auftrags aufzuwenden.
Regelungen zum Auftragsverhältnis
Inhalt und Umfang der Beratung
Fistdigi wird nur in dem Umfang tätig, der durch den Auftraggeber mündlich oder in Text- bzw. Schriftform erwünscht wird und im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens und mit Blick auf eine verhältnismäßige Kostenverwaltung aus beratungsgebender Sicht für sinnvoll und sachdienlich gehalten werden darf. Ein weiteres Tätigwerden ergibt sich nur, soweit firstdigi dies im Rahmen standesrechtlicher Verpflichtungen zum Schutz der Interessen des Kunden für erforderlich halten muss.
Die Beratungstätigkeit nach diesem Vertrage kann, insbesondere im Fall von Krankheit oder Urlaub, von jedem Mitarbeiter von firstdigi ausgeübt werden; es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ansprechpartner.
Terminabsprachen
- Termine gelten als verbindlich vereinbart, sobald sie in das Terminbuch eingetragen sind. Mündliche Vereinbarung oder Vereinbarungen in Textform (z.B. E-Mail) mit dem Kunden genügen. Werden Termine vor ihrer geplanten Durchführung abgesagt oder einvernehmlich verschoben, so werden bei Verschiebung keine Honorare berechnet. Bei Absagen werden keine Honorare berechnet, wenn und soweit anstelle des vereinbarten Termins ein gleichwertiger Termin mit anderen Kunden zustande kommt. Sollten dabei negative Honorardifferenzen auftreten oder kommt ein Ersatztermin mit anderen nicht zustande, so werden die Differenzen in Rechnung gestellt. Das gilt auch für Stornogebühren Dritter wie z.B. Hotels oder Verkehrsunternehmen, soweit sie nach Kenntnis der Absage nicht mehr vermeidbar sind; dies gilt auch für Stornogebühren bei Verschiebungen.
- Terminangebote von Seiten von firstdigi sind solange unverbindlich, bis der Nachfragende (Mandant/Kunde) im Rahmen seiner Überlegungen das jeweilige Terminangebot annimmt. Dem Recht der Überlegung und jederzeitigen Annahme steht das Recht von firstdigi auf jederzeitige Zurückziehung eines Terminangebots vor der Zusage gegenüber.
- Bietet firstdigi Termine mehreren Nachfragern an, so hat derjenige Nachfrager den Vorrang, dem der Termin zuerst angeboten wurde. Dem Nachfrager wird mitgeteilt, ob er Terminvorrang oder Terminnachrang hat.
- Um den Interessen des Mandanten möglichst weit entgegenzukommen, erfolgt vor einer Zurückziehung eines Vorrangtermins durch firstdigi eine erneute Anfrage beim Kunden mit Vorrangstermin mit der Bitte, den angebotenen Termin anzunehmen. Hierzu wird eine Erklärungsfrist vorgesehen. Erfolgt die Erklärung der Annahme des angebotenen Termins nicht innerhalb der Erklärungsfrist, so gilt der Termin nach Fristablauf als nicht länger angeboten.
- Erklärt ein Kunde mit nachrangigem Terminangebot gem. Nr. 2 die Annahme des Termins, so tritt die Verbindlichkeit des Termins abweichend von Nr. 1 erst dann ein, wenn der Termin durch firstdigi bestätigt wird (invitatio ad offerendum).
Haftung bei E-Mail-Kommunikation
1. Es wird darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte E-Mails von Dritten gelesen werden können. Für Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er oder Dritte der Datenschutzberatung Dr. Stumper – firstdigi, GbR vertrauliche Informationen per E-Mail unverschlüsselt zukommen lassen oder die dadurch entstehen, dass er firstdigi darum bittet, solche Mails an ihn oder Dritte zu versenden, übernimmt firstdigi keinerlei Haftung.
2. Ein Kunde, der seinen Berater per E-Mail beauftragt, handelt schuldhaft, wenn die E-Mail den Bearbeiter wegen eines Eingabefehlers nicht erreicht. Bitte achten Sie daher bei E-Mails an uns stets darauf, dass Sie von uns eine Bestätigung des Eingangs oder eine sonstige Reaktion erhalten, die anzeigt, dass wir die Mail erhalten haben. Bitte haben Sie daher auch Verständnis dafür, dass wir bei wichtigen Mails von Ihnen eine Eingangsbestätigung erbitten.
Urheberrechte
Sämtliche Werke, die durch den Kunden von firstdigi entgegengenommen werden oder mit ihr zusammen erstellt werden, wie z.B. Ausarbeitungen zu Verträgen, Graphiken, Seminarunterlagen, Formulare etc. stehen unter dem Schutz des Urheberrechts. Firstdigi bzw. die Mitarbeiter oder Kooperationspartnervon firstdigi haben an letztgenannten alleinige bzw. Miturheberrechte. Der Kunde verpflichtet sich, diese Urheberrechte zu beachten und die genannten Unterlagen weder zu verändern noch weiterzugeben, ohne vorher die Einwilligung der (Mit-)Urheber einzuholen. Das gilt z.B. auch bezüglich einer Weitergabe an andere Gremien, auch innerhalb des Unternehmens.
Rechnungserhalt
Rechnungen werden nicht als Papierversion versandt, sondern als Datei vorzugsweise im Format *.pdf. Sie sind ohne Unterschrift gültig. Der Zugang der Rechnung kann nicht damit bestritten werden, daß diese nur als Datei oder ohne Unterschrift versandt wurde.
Regelungen zur Vergütung
- Reisezeiten werden nur dann als Beratungszeit abgerechnet, wenn und soweit während der Reise Beratungsbearbeitung stattfindet.
- Ist durch die Parteien der Vergütungsvereinbarung, die auf diese Bedingungen Bezug nimmt, für die Beratung an einem Tag im Zuge der vorherigen Terminierung eine Zeit von mehr als vier Stunden in Aussicht genommen oder erfolgt vereinbarungsgemäß für einen terminierten Tag eine Voranreise mit Übernachtung, ohne dass die Zeit der Beratung ausdrücklich auf weniger als vier Zeitstunden beschränkt wurde, und wird die Beratung aus Gründen vorzeitig beendet, die in der Sphäre des Kunden liegen (z.B. Abbruch der Verhandlungen durch die Gegenseite, überraschende Änderungen der Tagesordnung, geringerer Beratungsbedarf als erwartet, Erkrankungen von BR-Mitgliedern etc.), so wird ein Tagessatz abgerechnet. Ein Tagessatz enthält die Beratung über acht Zeitstunden.
Erfolgt bei einer Abrechnung gem. Satz 1 am selben Tag eine Tätigkeit für den Kunden, so wird diese nur dann im Stundenmodus abgerechnet, wenn sie einschließlich der tatsächlichen Tätigkeit für den Kunden an diesem Tag mehr als acht Zeitstunden dauert. - Fahrtkosten werden mit 0,50 Euro/km vergütet. Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die entstandenen Kosten, bei Benutzung der Bahn die Kosten für die Nutzung der ersten Klasse ersetzt. Bei Nutzung von Mietwagen werden die Kosten für die Kategorie „Mittelklasse“, bei Flügen innerhalb von Deutschland werden die jeweiligen Kosten für einen economy-Flug inkl. Platzwahl, Gepäck und Bordverpflegung sowie bei Bedarf im flexiblen Umbuchungstarif ersetzt.
- Für notwendige Übernachtungen werden die tatsächlich entstandenen Kosten auf Basis eines selbst gewählten Hotels der 4-Sterne-Kategorie abgerechnet.
- Erfolgt aufgrund der Verbindung von Terminen mit verschiedenen Kunden eine An- bzw. Rückreise von oder zu anderen Orten als dem Gesellschaftssitz, so kann die Reise mit diesem Ort anstelle des Gesellschaftssitzes oder so abgerechnet werden, als wäre die An- bzw. Rückreise zum Gesellschaftssitz erfolgt; im letztgenannten Fall erfolgt die Abrechnung sodann als Kilometerabrechnung, jedoch mit 0,30.- Euro pro Kilometer. Reiseunterbrechungen sind für die Abrechnung nicht relevant, soweit sich dadurch die Reiseroute nicht verlängert.
- Die vorgenannten Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Datenschutzberatung Dr. Stumper – firstdigi, GbR ist berechtigt, einen Honorarvorschuss einzufordern. Die Abrechnung soll jeweils spätestens dann erfolgen, wenn ca. maximal 30 abrechenbare Stunden verbraucht sind.
- Soweit die Vorbereitung oder Teilnahme an einem Einigungsstellenverfahren erfolgt und die dafür gesetzlich oder aufgrund gerichtlicher Üblichkeit festgelegten Honorare ohne Reisekosten und Mehrwertsteuer, umgerechnet auf den Stundenaufwand, höher ausfallen als nach der zugrundeliegenden Vergütungsvereinbarung, so gelten die höheren Sätze als vereinbart.
- Soweit ein Stundenkontingent vereinbart wurde, gilt: spätestens nach Ablauf des Stundenkontingents wird der Kunde benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt per Mail, Fax oder einfachen Brief, je nach Schwerpunkt der Kommunikation in der Auftragsführung. Der Auftrag wird nur weitergeführt, wenn der Kunde dies positiv mitteilt. Es gelten die Regelungen zur Haftung (siehe oben), dort Nr. 2.
Sonstiges
- Beratungsverträge beginnen ab Unterzeichnung und enden mit Abschluss der vertraglich bezeichneten Maßnahme. Zum Abschluss gehört ein Abschlussgespräch mit dem Kunden, soweit dieser es wünscht.
- Der Vertrag kann als Vertrag über Dienstleistungen höherer Art gem. § 627 BGB durch den Kunden jederzeit gekündigt werden.
- Als Gerichtsstand für Forderungen aus oder aufgrund der Beratungs- und/oder Vergütungverträge wird Hamburg vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen der Beratungs- und/oder Vergütungsverträge unwirksam sein, so berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.