Die gesetzlichen Anforderungen an einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen sind nicht hoch.
Umso besser, wenn Sie wissen, dass Sie Kompetenz einkaufen, die weit über diesen Anforderungen angesiedelt ist.
Dr. Stumper und sein Team gewährleisten das jeden Tag durch einen Sorgfaltsmaßstab, der anwaltlichem Standesrecht entlehnt und damit top ist.
Und ganz nebenbei können Sie noch von der in diesem Marktsegment sehr seltenen Kompetenz profitieren, Ihre arbeitsrechtlichen, insbesondere kollektivrechtlichen Anliegen (Betriebsvereinbarungen) sauber abzubilden.
Und speziell für Betriebs-/und Personalräte bieten wir eine dauerhafte Servicelösung an – ganz gleich, ob das Gremium sich für einen eigenen Datenschutzbeauftragten i.S.d. DSGVO entschieden hat oder für einen sog. Sonderbeauftragten.
Wenn Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach.